Kontakt
Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen ist die Landesberatungsstelle Kindertagespflege zurzeit über folgende Telefon-Nummern und per E-Mail zu erreichen:
Frauke Zeisler
0176 - 87 54 14 63
E-Mail: zeisler@familien-fuer-kinder.de
Nicole Bittner
0159 - 04 86 19 05
E-Mail: bittner@familien-fuer-kinder.de
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr telefonisch. Ihre E-Mail-Anfragen bearbeiten wir so schnell wie möglich.
Infoveranstaltung
um 10:00 Uhr
Wie sieht der Alltag aus?
Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt?
Aktuelles
Ab dem 09.03.2021 werden Kita und Kindertagespflege wieder für alle Kinder öffnen und einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen anbieten.
Die Kitas öffnen für 7 Stunden. Sie werden außerdem jeweils eine Gruppe für Ganztagskinder anbieten. Dabei wird auf stabile Betreuungsgruppen geachtet. In Anlehnung dessen und mit Blick auf die kleinen festen Betreuungsgruppen in der Kindertagespflege wird hier ohne Einschränkungen geöffnet.
Die Eltern bleiben weiterhin aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit der Kindertagespflegeperson abzustimmen.
Voraussichtlich in der 10. Kalenderwoche (8. bis 14. März) werden die Kindertagespflegepersonen durch die Jugendämter personifizierte Schreiben für die Impfung erhalten, mit denen die Kindertagespflegepersonen dann einen Impftermin vereinbaren können.
Weitere Informationen:
Berlin wird nun den Kindertagespflegepersonen und den Beschäftigten in Kitas sowie an Förderschulen (Förderzentren) eine möglichst rasche Impfung ermöglichen.
Berechtigte erhalten in Kürze eine Impf-Einladung mit Informationen für die individuelle Terminvereinbarung in einem Berliner Impfzentrum. Die Impfung erfolgt in der Regel mit dem Wirkstoff AstraZeneca. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Gesundheitsverwaltung besteht eine besondere Dringlichkeit bei Kita-Fachkräften und Kindertagespflegepersonen sowie Dienstkräften an Förderzentren.
› Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 24.02.2021
Ab dem 22.02.2021 wird die Notbetreuung in der Kindertagespflege auf 80% ausgeweitet, d.h. wenn eine Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis für 5 Kinder hat, darf sie 4 Kinder betreuen.
Während der Betreuung der Kinder in der Kindertagespflegestelle besteht keine Maskenpflicht. Bei Begegnungen in geschlossenen Räumen zwischen Erwachsenen gilt hingegen weiterhin eine Maskenpflicht.
Dies hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am 17.02.2021 im 8. Informationsschreiben für die Kindertagespflege und einem Schreiben an die Eltern mitgeteilt.
› 8. Informationsschreiben für Kindertagespflegepersonen vom 17.02.2021
Der Bundesverband für Kindertagespflege hatte auch für dieses Jahr einen „Tag der Kindertagespflege“ auf der Didacta-Bildungsmesse geplant. Die Messe als Präsenzveranstaltung musste wegen der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Der Tag der Kindertagespflege soll aber trotzdem stattfinden - online!
Am Samstag, 27.03.2021 von 10:30 bis 14:00 Uhr wird es interessante Impulse für die pädagogische Praxis geben:
- Räume bilden – Bildungs- und Erfahrungsräume für Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson gestalten
- Bewegungsförderung in der Kindertagespflege
- „Wohlbefinden als Raum für junge Kinder“
Interessent*innen sind herzlich eingeladen, an diesen Vorträgen direkt per Live-Stream teilzunehmen und dabei neue Anregungen für ihre pädagogische Praxis mitzunehmen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen: › www.bvktp.de
Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 11.02.2021 bleiben die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen weiterhin bis 07. März 2021 im Notbetrieb. Eine Notbetreuung ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Die Notbetreuung kann nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs von Alleinerziehenden sowie Familien, bei welchen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, in Anspruch genommen werden. Auch Familien, die sich in einer sozial schwierigen Situation befinden oder deren Kinder einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen, haben Anspruch auf die Notbetreuung. Hierzu ist vorab die telefonische Abstimmung mit der Einrichtung erforderlich.
Zur Liste der systemrelevanten Berufen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas – PDF
Weitere Informationen zu Schulen und Kitas finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Themen zur Kindertagespflege
- 30 Jahre KJHG in der Pflegekinderhilfe und Kindertagespflege
- 30 Jahre gesamtstädtische Beratungsstelle Kindertagespflege
- Fortbildungsprogramm Kindertagespflege 2021
- Statistik: Kindertagesbetreuung in Berlin zum Stichtag 1. März 2020
- Für geflüchtete Kinder bedeutet das Homeschooling eine besondere Belastung
› Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2020 als PDF-Dokument
Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im › Servicebereich