Tagesmutter/Tagesvater als Beruf
Das Informationsportal für die Kindertagespflege in Berlin

 

Besondere Merkmale der Kindertagespflege

Je jünger Kinder sind, desto mehr profitieren sie von einer festen Bezugsperson und einer individuellen Betreuung, die vor allem in Kindertagespflege geleistet werden kann. Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren die Möglichkeit, soziale Erfahrungen in kleinen Gruppen im Rahmen einer familiennahen Betreuung zu machen.

Kindertagespflegepersonen beantragen eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt, welche den Besuch eines Qualifizierungskurses voraussetzt. Pädagogische Fachkräfte, wie z.B. Erzieher*innen, besuchen ein Vorbereitungsseminar im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten, Quereinsteiger*innen mindestens 160 bzw. 300 Unterrichtseinheiten. Die Betreuungsräume werden vom Jugendamt kontrolliert und abgenommen, die Kindertagespflegepersonen werden durch die Fachberater*innen der Jugendämter überprüft, begleitet und beraten. 

Nicht selten sind aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern recht lange Betreuungszeiten notwendig. In einer Kindertagespflegestelle erlebt das Kind in dieser Zeit mitunter den Familienalltag und wird immer von derselben Person betreut. Unter Umständen frühstückt das Kind mit den Kindern der Kindertagespflegeperson, bevor diese das Haus verlassen, vielleicht isst es mit Ihnen zu Abend oder verbringt sogar mal ein Wochenende in dieser Familie, wenn dies dem Bedarf entspricht.

Die Kinder erleben im Zusammensein mit Kindern unterschiedlichen Alters (eigene Kinder der Tagesmutter oder des Tagesvaters, andere Tagespflegekinder) eine der natürlichen Geschwisterfolge ähnliche Situation, die besonders für Einzelkinder eine wertvolle Erfahrung ist.

Die Leistungen und Vorteile der Kindertagespflege gegenüber anderen Betreuungsformen sind in der Familien- und Jugendhilfepolitik anerkannt. Im SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe) wird die Kindertagespflege als ein Angebot zur Förderung der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren genannt.

Kindertagespflegestellen erhalten finanzielle Leistungen vom Jugendamt, um dieses Angebot zu ermöglichen und die Entwicklung des Kindes zu fördern.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine Entscheidung für die beste Tagesbetreuung für Ihr Kind zu finden.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben!

› Kontakt